Grundschule
Lajen/Ried
Lehrpersonen der 1./2./3. Klasse
Name | Fach | Sprechstunde |
---|---|---|
| Deutsch Mathematik Geschichte Geografie Naturwissenschaften Bewegung und Sport SOL |
Freitag, 11:30 - 12:30 Uhr |
Harrasser Irmgard | Musik Integration SOL |
Dienstag, 11:30 - 12:30 Uhr |
Nössing Monika | Kunst und Technik | Dienstag, 09:00 - 10:00 Uhr |
Tassinari Deborah | Italienisch SOL | Dienstag, 08:30 - 09:00 Uhr |
Laner Annamaria | Religion SOL | Dienstag, 10:00 - 10:15 Uhr |
Lanziner Eva | Mitarbeiterin für Integration |
Lehrpersonen der 4./5. Klasse
Name | Fach | Sprechstunde |
---|---|---|
Nössing Monika | Deutsch Geschichte Geografie Naturwissenschaften Kunst und Technik Englisch SOL |
Dienstag, 09:00 - 10:00 Uhr |
Harrasser Irmgard | Mathematik Musik SOL | Dienstag, 11:30 - 12:30 Uhr |
Tassinari Deborah | Italienisch | Dienstag, 08:30 - 09:00 Uhr |
Laner Annamaria | Religion SOL | Dienstag, 10:00 - 10:15 Uhr |
Schulordnung der Grundschule Ried
für das Schuljahr 2019/2020
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten und deren Abänderungen beschließt der Schulrat.
Der Unterricht beginnt in Ried um 7.45 Uhr und endet um 12.35 Uhr. Der Nachmittagsunterricht an Dienstag und Donnerstag beginnt um 13.35 Uhr und endet im 15.35 Uhr. Die 1. Klasse hat am Donnerstag - Nachmittag keinen Unterricht.
Die Pause beginnt um 10.15 und endet um 10.35 Uhr. Das Wahlfach findet an den Montagen statt (in Blöcken). Während des Schuljahres werden auch einige Projekte durchgeführt.
Beaufsichtigung
Die Fahrschüler kommen um 7.25 Uhr zur Schule und werden dort von 1 Lehrperson bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn beaufsichtigt. Alle Schüler werden 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ins Schulgebäude eingelassen und dort von der jeweiligen Lehrperson betreut. Bis zur Übernahme durch die Lehrpersonen tragen die Eltern die Verantwortung für ihr Kind. Während der gesamten Schulzeit, einschließlich der Pause, darf kein Schüler den Schulbereich ohne Erlaubnis verlassen.
Pausenregelung
Die Pause hat eine Dauer von 20 Minuten und dient der Erholung und Entspannung. Nur auf Antrag der Eltern dürfen genesende Kinder im Schulhaus unter Aufsicht zurückbleiben. Weitere Bestimmungen siehe Anlage.
Jause
Die Schule setzt verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen (Bereitstellung von geeigneten Sitzmöbeln, bewegter Unterricht) und legt in diesem Zusammenhang Wert auf eine gesunde Jause.
Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen
Die Teilnahme an Lerngängen und Lehrausflügen, sowie korrektes Verhalten ist für alle Schüler verpflichtend (siehe Verhaltensregeln). Unterrichtsstunden außerhalb des Schulgebäudes, die eine besondere Vorbereitung (warme Kleidung, Proviant,...) erfordern, werden den Eltern rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben. Werden die Schüler nicht im Schulhaus empfangen oder entlassen, erhalten die Eltern ebenso eine schriftliche Mitteilung.
Absenzen
Die Absenzen sind von einem Erziehungsberechtigten schriftlich zu rechtfertigen. Bei Läusen wird der Schüler erst wieder zum Unterricht zugelassen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Bei anderen Krankheiten (Kinderkrankheiten) braucht es kein ärztliches Zeugnis mehr. Voraussehbare Absenzen von einem Tag sind im Voraus beim Klassenlehrer zu beantragen. Sollten die Kinder auf Wunsch der Eltern vor Unterrichtsschluss entlassen werden, so müssen sie vorher eine schriftliche Mitteilung bringen und an dem Tag von den Eltern abgeholt werden.
Befreiung vom Turnunterricht
Kurzfristige Befreiungen aus gesundheitlichen Gründen werden auf Antrag der Eltern von den zuständigen Lehrpersonen gewährt. Längerfristige Befreiungen werden unter Nachweis eines ärztlichen Zeugnisses vom zuständigen Direktor genehmigt.
Erhaltung und Schonung des Schulgebäudes und der Ausstattung /Haftung
Zu den selbstverständlichen Pflichten des Schülers gehört es, dass er Anlagen, Räumlichkeiten, Einrichtungen und Medien der Schule schonend behandelt und auf Ordnung und Sauberkeit achtet. Die Schule übernimmt für die im Schulhof abgestellten Fahrräder und in Garderoben abgelegte Kleidungstücke, für die darin verwahrten Wertgegenstände, sowie für die in der Schule zurückgelassenen Schulsachen keine Haftung. Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Schülereltern. Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen rückerstattet werden.
Versicherung
Die Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Das Betreten des Schulhauses außerhalb der Unterrichtszeit ist verboten. Die Schule haftet auch nicht für Schäden, die sich Kinder außerhalb der Unterrichtszeit im Schulbereich zuziehen oder dort anrichten.
Zusammenarbeit Schule – Eltern
a) Sprechtage
Im Laufe eines Schuljahres finden mindestens 4 allgemeine Sprechtage statt. Der erste im November zur Erläuterung der Ausgangslage und des Lernfortschrittes; der zweite nach der Verteilung der Schülerbögen; der dritte im März / April; der vierte bei der Verteilung des Schülerbogens am Ende des zweiten Halbjahres, um den Eltern die Möglichkeit zu einer abschließenden Aussprache zu bieten. An den allgemeinen Sprechtagen sind alle Lehrpersonen einer Klasse gleichzeitig anwesend.
b) Individuelle Sprechstunden
Zusätzlich zu den Sprechtagen bieten die Lehrpersonen weitere Sprechstunden an. Die Initiative zu Einzelgesprächen kann sowohl von den Eltern als auch von den Lehrpersonen ausgehen, wobei eine telefonische Voranmeldung erforderlich ist.
c) Elternabende
Der erste Elternabend findet zu Beginn eines Schuljahres statt, der zweite im Frühjahr. Bei Bedarf können sowohl von den Eltern als auch von den Lehrpersonen weitere Elternabende einberufen werden.
d) Mitarbeit bei schulischen Vorhaben/Projekten
Bei schulischen Initiativen können Eltern und Experten miteinbezogen werden.
Zutritt zu den Klassen
Jede Störung des Unterrichts ist untersagt. Nur mit Genehmigung der Direktorin oder der Lehrerpersonen dürfen Außenstehende die Klasse während des Unterrichts betreten. Die Eltern haben die Möglichkeit nach Voranmeldung dem Unterricht beizuwohnen.
Streikregelung
Streiks und Gewerkschaftsversammlungen werden den Eltern vorab schriftlich angekündigt.
Heizungsausfall
Bei Heizungsausfall obliegt dem Amtsarzt oder dem Bürgermeister die Entscheidung über die Schließung der Schule. Die Eltern werden über eine eventuelle Unterbrechung des Unterrichts umgehend in Kenntnis gesetzt, damit sie ihre Kinder wieder in Obhut nehmen können.
Veröffentlichung der Akten
Die Verwaltungsakte (Protokolle, Beschlüsse,...) der Schule sind öffentlich. Auf Antrag kann jeder, der sein Recht geltend macht, in diese Akten Einsicht nehmen. Die Beschlüsse des Schulrates werden an der Anschlagtafel der Grundschuldirektion Klausen I veröffentlicht.
Benützung der Schulräume/Medien
Die Benützung von Schulräumen, Einrichtung, Lehrmitteln und Medien für außerschulische Zwecke ist ohne Genehmigung verboten. Schriftliche Ansuchen zur Benützung der Räumlichkeiten sind an die Frau Direktorin zu richten; außerdem müssen die Schulleiterin und die Raumpflegerin informiert werden. Die Eltern können auf eigene Initiative in Absprache mit dem Direktor oder der Schulleiterin in der Schule Elternversammlungen abhalten.
Veröffentlichungen im Schulgebäude
Veröffentlichungen im Schulgebäude dürfen nur mit Erlaubnis der Direktion oder der Schulleitung erfolgen. Den Schülern darf, außer den Unterrichtsmedien (Bücher, Zeitschriften, Arbeitsblätter, Unterrichtsunterlagen,...) nur solches Informationsmaterial übergeben werden, welches eine Bereicherung für den Unterricht oder die Erziehung darstellt. Werbung kommerzieller Art oder für politische Parteien und Gruppierungen über die Schüler ist strengstens verboten.
Hausaufgaben
Der Schüler hat die Pflicht die notwendigen Arbeitsunterlagen und –materialien mitzubringen und die Hausaufgaben ordentlich zu erledigen. Über die Ferien und an schulfreien Tagen werden keine schriftlichen Aufgaben gegeben.
Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände kann nicht gehaftet werden. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sie können gegebenenfalls von den Lehrern abgenommen werden.
Rauchen
Im ganzen Schulgebäude und auf dem Schulgelände herrscht Rauchverbot, das gilt auch bei Sprechstunden und Sitzungen jeder Art.
Informationsaustausch
Die Schüler legen zu Beginn des Schuljahres ein Mitteilungsheft an, in dem Schule und Elternhaus Informationen weiterleiten. Beide Adressaten bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme der Mitteilungen.
Mitarbeit und Verhalten
Der Schüler hat die Pflicht sich am Unterricht aktiv zu beteiligen und in demokratischer Weise mit seinen Mitschülern und Lehrpersonen zusammenzuarbeiten. Ein respektvoller Umgang untereinander ist eine Voraussetzung für gemeinsames Lernen.
Disziplinarmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der Schülercharta werden bei Vergehen gegen die Schulordnung folgende Maßnahmen ergriffen:
- Ermahnung
- Wiedergutmachung
- Schriftliche Mitteilung an die Eltern
- Aussprache mit den Eltern und dem/der betreffenden Schüler/in
- Zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht (auch von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen).
Schulleiterin
Die Schulleiterin wird auf Vorschlag des Lehrerkollegiums vom Direktor ernannt. Sie vertritt die Schule nach außen und übernimmt die Aufgaben innerhalb der Schule.
Mobiltelefon
Die Benutzung von Mobiltelefonen in der Unterrichtszeit ist untersagt.
Datenschutz
Jede Lehrkraft hat im Unterricht und in Ausübung ihrer pädagogischen Tätigkeit mit besonderen und auch sensiblen Daten zu tun und ist für die Verarbeitung der Daten im Sinne des Datenschutzes seitens der Direktorin beauftragt worden.
Lehrpersonen sind an das Amtsgeheimnis gebunden und müssen die entsprechenden Informationen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie Hinweise zum Datenschutz vertraulich behandeln.
Einsichtnahme in Akten
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben das Anrecht in Akten oder Bewertungsunterlagen, in Schulprogramme. individuelle Erziehungspläne und Fördermaßnahmen welche ihre Kinder betreffen, Einsicht zu nehmen.
Ried, am 1. September 2019
Elternsprechtage 2019/20
1. Elternsprechtag Montag, 09. November 2020
2. Elternsprechtag Dienstag, 08. Februar 2021 (nach der Zeugnisverteilung - mit Anmeldung)
3. Elternsprechtag Montag, 12. April 2021

Es weihnachtet schon sehr

Der Nikolaus war da

Herbstausflug

Endlich wieder Schule!
Grundschule Lajen/Ried
Ried 141 - 39040 Lajen/Ried
Telefon: 0471 65 59 47
gs.ried@schule.suedtirol.it

Langlaufschnupperkurs

Una visita al museo “ Muse” della 3.-4.-5.classe.

Erste Hilfe Kurs für Kinder

Bibliothek und Besichtigung des Kirchturmes in Lajen

Wahlfach: Mineralienmuseum und Suchen von Teiser Kugeln

Schwimmkurs

Herbstausflug

Schüler der 1.Klasse

Zirkuswoche

Besuch einiger Jungmusikanten in der Schule!

Autorenlesung in Lajen mit Kathrin Gschleier

„In 80 Büchern um die Welt!“

Volksmusikbegegnung in der Schule

Projekt: „ Ich bin gesund – ich bleibe gesund“

Besuch in der Gärtnerei

Theater "Im Zauberwald"

Lesen macht Spaß!
