Möchten Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht ab- oder zum Religionsunterricht anmelden, müssen sie innerhalb 30. Juni ein entsprechendes Ansuchen stellen. Die Schüler und Schülerinnen werden in diesen Stunden in der Schule betreut oder können auch – im Einvernehmen mit den Eltern und wenn der Stundenplan es erlaubt – dem Unterricht fernbleiben.