Die Schülerbeobachtung hat die Aufgabe, die Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf deren Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie auf deren Kenntnisse und grundlegende Fertigkeiten systematisch zu erheben. Beobachtung und Bewertung stehen in enger Wechselbeziehung zur Planungsarbeit, indem sie den Schüler/die Schülerin in den Mittelpunkt der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit rücken.
Die systematisch erfolgten Beobachtungen zum Lernerfolg, zur Mitarbeit und zum sozialen Verhalten der einzelnen Schüler und Schülerinnen sowie Leistungserhebungen in verschiedenen Formen sind die Grundlage für die Bewertung.
Zu bewerten sind sämtliche Fächer und Tätigkeiten der Grund- und Pflichtquote sowie des Wahlbereichs.
Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler wird vom pädagogischen Team vorgenommen. Dieses setzt sich aus allen Lehrpersonen und Fachleuten zusammen, welche für die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeiten der Grund-, Pflichtquote und des Wahlbereichs verantwortlich sind.
In besonderen Fällen (z.B. dadurch begründet, dass die Angebote in Zusammenarbeit mit externen Trägern durchgeführt werden) wird von einer Teilnahme der Lehrpersonen und Fachleute der Pflichtquote und/oder des Wahlbereichs an der Bewertungskonferenz abgesehen. In diesem Falle wird ein schriftlicher Bericht über die Bewertung des Lernerfolgs an jene Lehrperson übergeben, welche die Bewertung des jeweiligen Fachs oder der jeweiligen Tätigkeit in der Bewertungskonferenz einbringt.
In den Wochen vor Semesterschluss werden die Bewertungssitzungen abgehalten.
Die Leistungen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen werden laufend beobachtet und bewertet. Die Bewertungen/Beobachtungen werden festgehalten:
- im Bewertungsbogen (halbjährlich)
- im Lehrerregister (in regelmäßigen Abständen)
- in den Protokollen der Verifizierungs- und Bewertungssitzungen
Die Eltern und Schüler/innen werden bei individuellen Sprechstunden bzw. bei Eltern- und Schülersprechtagen über den individuellen Lernfortschritt informiert. Dabei wird Aufschluss über die Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz der Schüler und Schülerinnen gegeben.
Mögliche Formen und Instrumente der Bewertung
- Mündliche und schriftliche Kommentare zu Schülerarbeiten
- Grafische Formen der Bewertung (Symbole ...)
- Mündliche und schriftliche Lernzielkontrollen
Was fließt in die Bewertung mit ein?
Sozial-, Selbst-, Sach- und Methodenkompetenz der Schüler und Schülerinnen, insbesondere
- Integrationsfähigkeit (anderen mit Achtung und Respekt begegnen)
- Kooperationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Mitarbeit / Interesse / persönlicher Einsatz / Fleiß
- Selbständigkeit/Kritikfähigkeit
- Eigenverantwortung / Pflichtbewusstsein
- Kreativität und Eigeninitiative
- Sorgfalt / Form
- Gestaltung und Präsentation von Arbeitsergebnissen
- Arbeitsweise (rationell, zielgerichtet ...)
- Fachliche Kompetenz
- Sachliche Richtigkeit
- Persönlicher Lernzuwachs
- Vernetztes Denken
- Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in neuen Zusammenhängen
- Hausaufgaben
Kinder mit entsprechendem Vermerk in einer Funktionsdiagnose haben Anrecht auf differenzierte Bewertung. Dies gilt – solange es erforderlich ist – auch für Kinder mit Migrationshintergrund.
Für Kinder mit Funktionsbeschreibung können vom Klassenrat eigene Bewertungskriterien beschlossen werden (Ausgangslage, Verifizierung), und es kann somit in speziellen Bereichen eine differenzierte Bewertung geben.
Kriterien für die Beschreibung des Verhaltens
Als Betragen (ähnliche oder gleichbedeutende Begriffe sind gutes Benehmen, gutes Verhalten, guter Umgang) bezeichnet man diejenigen Verhaltensweisen, mit denen der/die Einzelne dazu beitragen kann, das menschliche Zusammenleben möglichst reibungslos und angenehm zu gestalten.
Als Kriterien für die Beschreibung des Verhaltens gelten:
respektvolle Umgangsformen gegenüber Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen in der Schule; produktive Arbeits- und Lernhaltung; respektvoller und gewaltfreier Umgang mit den Mitschülerinnen und Mitschülern; Hilfestellung für Mitschülerinnen und Mitschüler mit Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen; angemessenes Verhalten im Unterricht und bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen; sorgsamer Umgang mit der Einrichtung und den Lernmaterialien der Schule; Einhalten von Regeln und Terminen; regelmäßiger Schulbesuch.
Gesellschaftfliche Bildung
Die acht Bereiche aus „Gesellschaftliche Bildung“ werden für die Planung, die gezielte Arbeit an den Kompetenzen und die Beobachtung jenen Fächern zugeordnet, welche eine besondere Affinität zu den Inhalten aufweisen:
Die acht Bereiche werden folgenden Fächern zugeordnet:
Bereich der gesellschaftlichen Bildung | Zuordnung |
Persönlichkeit und Soziales | Deutsch, Religion (alle Fächer) |
Kulturbewusstsein | Geschichte |
Politik und Recht | Geschichte |
Wirtschaft und Finanzen | Mathematik, GGN |
Nachhaltigkeit | Naturwissenschaften |
Gesundheit | Naturwissenschaften |
Mobilität | Geografie |
Digitalisierung | Alle Fächer |
Die halbjährliche Bewertung wird im Klassenrat von allen Lehrpersonen der Klasse gemeinsam vorgenommen, wobei die jeweiligen Fachlehrpersonen ihre Beobachtungen einbringen und mit den anderen abstimmen.
Die halbjährliche Bewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten sowie die Bewertung des Verhaltens und der Allgemeinen Lernentwicklung werden im Bewertungsbogen festgehalten.