Bewertung

Beobachtung und Bewertung

Die Schülerbeobachtung hat die Aufgabe, die Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf deren Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie auf deren Kenntnisse und grundlegende Fertigkeiten systematisch zu erheben. Beobachtung und Bewertung stehen in enger Wechselbeziehung zur Planungsarbeit, indem sie den Schüler/die Schülerin in den Mittelpunkt der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit rücken.

Die systematisch erfolgten Beobachtungen zum Lernerfolg, zur Mitarbeit und zum sozialen Verhalten der einzelnen Schüler und Schülerinnen sowie Leistungserhebungen in verschiedenen Formen sind die Grundlage für die Bewertung.

Zu bewerten sind sämtliche Fächer und Tätigkeiten der Grund- und Pflichtquote sowie des Wahlbereichs.

Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler wird vom pädagogischen Team vorgenommen. Dieses setzt sich aus allen Lehrpersonen und Fachleuten zusammen, welche für die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeiten der Grund-, Pflichtquote und  des Wahlbereichs verantwortlich sind.

In besonderen Fällen  (z.B. dadurch begründet, dass die Angebote in Zusammenarbeit mit externen Trägern durchgeführt werden)  wird von einer Teilnahme der Lehrpersonen und Fachleute der Pflichtquote und/oder  des Wahlbereichs an der Bewertungskonferenz abgesehen. In diesem Falle wird ein schriftlicher Bericht über die Bewertung des Lernerfolgs an jene Lehrperson übergeben, welche die Bewertung des jeweiligen Fachs oder der jeweiligen Tätigkeit in der Bewertungskonferenz einbringt.

In den Wochen vor Semesterschluss werden die Bewertungssitzungen abgehalten.

Die Leistungen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen werden laufend beobachtet und bewertet. Die Bewertungen/Beobachtungen werden festgehalten:

  • im Bewertungsbogen (halbjährlich)
  • im Lehrerregister (in regelmäßigen Abständen)
  • in den Protokollen der Verifizierungs- und Bewertungssitzungen

Die Eltern und Schüler/innen werden bei individuellen Sprechstunden bzw. bei Eltern- und Schülersprechtagen über den individuellen Lernfortschritt informiert. Dabei wird Aufschluss über die Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz der Schüler und Schülerinnen gegeben.

Mögliche Formen und Instrumente der Bewertung

  • Mündliche und schriftliche Kommentare zu Schülerarbeiten
  • Grafische Formen der Bewertung (Symbole ...)
  • Mündliche und schriftliche Lernzielkontrollen


Was fließt in die Bewertung mit ein?

Sozial-, Selbst-, Sach- und Methodenkompetenz der Schüler und Schülerinnen, insbesondere

  • Integrationsfähigkeit (anderen mit Achtung und Respekt begegnen)
  • Kooperationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Mitarbeit / Interesse / persönlicher Einsatz / Fleiß
  • Selbständigkeit/Kritikfähigkeit
  • Eigenverantwortung / Pflichtbewusstsein
  • Kreativität und Eigeninitiative
  • Sorgfalt / Form
  • Gestaltung und Präsentation von Arbeitsergebnissen
  • Arbeitsweise (rationell, zielgerichtet ...)
  • Fachliche Kompetenz
  • Sachliche Richtigkeit
  • Persönlicher Lernzuwachs
  • Vernetztes Denken
  • Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in neuen Zusammenhängen
  • Hausaufgaben

Kinder mit entsprechendem Vermerk in einer Funktionsdiagnose haben Anrecht auf differenzierte Bewertung. Dies gilt – solange es erforderlich ist – auch für Kinder mit Migrationshintergrund.

Für Kinder mit Funktionsbeschreibung können vom Klassenrat eigene Bewertungskriterien beschlossen werden (Ausgangslage, Verifizierung), und es kann somit in speziellen Bereichen eine differenzierte Bewertung geben.

Kriterien für die Beschreibung des Verhaltens

Als Betragen (ähnliche oder gleichbedeutende Begriffe sind gutes Benehmen, gutes Verhalten, guter Umgang) bezeichnet man diejenigen Verhaltensweisen, mit denen der/die Einzelne dazu beitragen kann, das menschliche Zusammenleben möglichst reibungslos und angenehm zu gestalten.

Als Kriterien für die Beschreibung des Verhaltens gelten:

respektvolle Umgangsformen gegenüber Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen in der Schule; produktive Arbeits- und Lernhaltung; respektvoller und gewaltfreier Umgang mit den Mitschülerinnen und Mitschülern; Hilfestellung für Mitschülerinnen und Mitschüler mit Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen; angemessenes Verhalten im Unterricht und bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen; sorgsamer Umgang mit der Einrichtung und den Lernmaterialien der Schule; Einhalten von Regeln und Terminen; regelmäßiger Schulbesuch.

Gesellschaftfliche Bildung

Die acht Bereiche aus „Gesellschaftliche Bildung“ werden für die Planung, die gezielte Arbeit an den Kompetenzen und die Beobachtung jenen Fächern zugeordnet, welche eine besondere Affinität zu den Inhalten aufweisen:

Die acht Bereiche werden folgenden Fächern zugeordnet:

Bereich der gesellschaftlichen Bildung

Zuordnung

Persönlichkeit und Soziales

Deutsch, Religion (alle Fächer)

Kulturbewusstsein

Geschichte

Politik und Recht

Geschichte

Wirtschaft und Finanzen

Mathematik, GGN

Nachhaltigkeit

Naturwissenschaften

Gesundheit

Naturwissenschaften

Mobilität

Geografie

Digitalisierung

Alle Fächer

Die halbjährliche Bewertung wird im Klassenrat von allen Lehrpersonen der Klasse gemeinsam vorgenommen, wobei die jeweiligen Fachlehrpersonen ihre Beobachtungen einbringen und mit den anderen abstimmen.

Die halbjährliche Bewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten sowie die Bewertung des Verhaltens und der Allgemeinen Lernentwicklung werden im Bewertungsbogen festgehalten.

Die Bewertung im Bewertungsbogen

Die Gesamtbewertung der Lernentwicklung

umfasst in globaler Form die Bewertung des Verhaltens (Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten) und die Beschreibung der allgemeinen Lernentwicklung bezogen auf alle Fächer und Tätigkeiten.

Die Fachbewertung

berücksichtigt alle Lernbereiche des einzelnen Faches, wie sie im Curriculum / in den kindgerecht formulierten Lernzielen angeführt sind.

Bei der Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern wird das Hauptaugenmerk auf die jeweilige Fach- und Methodenkompetenz sowie auf die Selbstkompetenz gelegt. Siehe: Was fließt in die Bewertung mit ein?

  • Fächerbündel:
    Die Fächer Geschichte, Geografie und Naturwissenschaften und Kunst und Technik werden als Fächerbündel geführt. Voraussetzung ist, dass dieses Bündel von einer einzigen Lehrperson unterrichtet wird.
  • Die Bewertung der Lernerfolge in den Bereichen der gesellschaftlichen Bildung sowie in der Pflichtquote und im Wahlbereich erfolgt nach Kompetenzen.

Ähnliche Angebote in der Pflichtquote und im Wahlbereich können gebündelt bewertet werden.

Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen am Ende der Grundschule

Am Ende der Grundschule erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen. Diese Bescheinigung geht von den in den jeweiligen Rahmenrichtlinien des Landes angeführten Kompetenzen am Ende der Grundschule aus, hat beschreibenden Charakter und wird den Schülerinnen und Schülern gemeinsam mit dem Zeugnis und dem Bewertungsbogen der fünften Klasse ausgehändigt.

Die Schulen verwenden für die Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen den von den Schulamtsleitern vorgegebenen und für alle Schulen verbindlichen und einheitlichen Vordruck.

Der Klassenrat hat die Möglichkeit, unter Buchstabe D weitere Kompetenzen zu bescheinigen sowie unter Buchstabe E Anmerkungen zu den bescheinigten Kompetenzniveaus anzubringen.

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Funktionsdiagnose kann die Vorlage zur Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen durch den Klassenrat auf der Grundlage des individuellen Erziehungsplanes (IEP) angepasst werden.

Die Schulen in unserem Sprengel nehmen auch am Ende der fünften Klasse Grundschule die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung vor.

Nichtversetzung von Schülern und Schülerinnen

Der Klassenrat verfasst einen Bericht mit ausführlicher Begründung für die Nichtversetzung eines Schülers/ einer Schülerin, wenn diese/r trotz verschiedener Fördermaßnahmen die grundlegenden Lernziele/ Kompetenzen nicht erreicht hat.  Die Nichtversetzung ist in der Regel am Ende einer Stufe vorgesehen, nur in Ausnahmefällen am Ende eines dazwischenliegenden Schuljahres.

Bei der Bewertungssitzung am Ende des Schuljahres entscheidet der Klassenrat durch Abstimmung über Versetzung oder Nichtversetzung des Schülers/der Schülerin. Eine Nichtversetzung ist nur mit einstimmigem Beschluss möglich. Den Vorsitz führt hierbei die Direktorin.

Die Schülereltern werden spätestens Anfang Mai schriftlich oder mündlich informiert, wenn die Versetzung ihres Kindes gefährdet ist. Zur Vorbereitung der notwendigen Arbeiten wird gegen Ende April eine eigene Klassenratssitzung einberufen.