Mit Beschluss des Schulrates können zwei schulexterne Mitglieder kooptiert werden, die über besondere Fachkenntnisse verfügen oder Verbindungen zwischen der Schule und der Arbeitswelt herstellen können.
Der / die Vorsitzende des Schulrates wird aus den Vertretern / Vertreterinnen der Eltern gewählt.
Mit beratender Funktion können zur Teilnahme an den Sitzungen des Schulrates jene Fachleute eingeladen werden, die mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen Aufgaben und als Berufsberater und Berufsberaterinnen im Bereich der Schule wirken.
Der Schulrat bleibt für drei Schuljahre im Amt.
Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im Besonderen nachstehende Aufgaben:
- er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Schulprogramms fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Entwurf des Schulprogramms,
- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
- er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, der auf sechs oder fünf Unterrichtstage aufgeteilt ist; er bestimmt auch den Organisationsplan der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten,
- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Elternrates fest, beschließt auf dessen Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
Der Schulrat ist weiters zuständig für die Festsetzung der Beiträge zu Lasten der Schüler und Schülerinnen.
DER SCHULRAT
Mitglieder Schuljahr 2020/21 - 2022/23 | |
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Edith Rabanser | Direktorin |
Widmann Gerd | Sekretär |
Crepaz Astrid | Vorsitzende |
Wieser Renate | Stellvertr. Vorsitzende |
Profanter Elisabeth | Lehrperson |
Fink Alexandra | Lehrperson |
Gamper Judith | Lehrperson |
Schenk Manuela | Lehrperson |
Brugger Dorothea | Lehrperson |
Senoner Theo | Lehrperson |
Crepaz Astrid (Klausen) | Eltern |
Fink Martina (Klausen) | Eltern |
Rabanser Angelica (Lajen Dorf) | Eltern |
Gasser Angelika (Albions) | Eltern |
Wieser Renate (Villnöß/St. Peter) | Eltern |
Erlacher Elmar (Villnöß/Teis) | Eltern |