Wir als Schule fördern den Aufbau von Selbständigkeit und Eigenverantwortung
Damit Selbständigkeit und Eigenverantwortung wachsen können, übertragen wir unseren Schülerinnen und Schülern – zunehmend nach Alter und Entwicklungsstand – mehr Verantwortung für das eigene Lernen.
Wir muten unseren Schülerinnen und Schülern in immer größerem Ausmaß zu, selbständig ihre Arbeit zu planen und durchzuführen. Dabei organisieren sie sich zunehmend selbst – sie beschaffen selbst die notwendigen Unterlagen und Informationen, recherchieren allein oder in kleinen Gruppen in der Bibliothek, im Computerraum, an den verschiedenen Arbeitsplätzen im Schulareal, arbeiten selbständig an Projekten, führen selbständig Experimente durch und bereiten die Umgebung bzw. die Materialien und Geräte vor, die sie für eventuelle Präsentationen brauchen. d.h., neben der Arbeit im Klassenverband, unter Aufsicht der verantwortlichen Lehrperson, arbeiten die Schülerinnen und Schüler fallweise und zeitlich begrenzt alleine oder in kleinen Gruppen an anderen Orten im Schulareal, wenn
- das von der Lehrperson angeregt wurde,
- das fachlich und pädagogisch sinnvoll und notwendig erscheint,
- die Schülerinnen und Schüler auf eventuelle Gefahren und ein entsprechendes Verhalten durch die Lehrperson hingewiesen wurden und
- eine ständige indirekte und zeitweise direkte Aufsicht gewährleistet ist.
Auch bei größeren Projekten und schulbegleitenden Veranstaltungen wird den Schülerinnen und Schülern – immer dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend – zunehmend mehr Verantwortung übertragen.
Damit die Sicherheit jeder Schülerin/jedes Schülers gewährleistet werden kann, sind ein entsprechendes Verhalten und eine aktive Teilnahme am eigenen und gemeinsamen Sicherheitsmanagement von Seiten der Schüler und Schülerinnen erforderlich.
Die Schüler und Schülerinnen haben die Pflicht, die nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Bestimmungen sowie die in der Schulordnung und in den Hinweisen zu den Ausflügen, Lehrfahrten, Sport- und Projekttagen… enthaltenen Regeln und Anweisungen zu befolgen.
Allgemeine Bestimmungen:
- Die Schülerinnen und Schüler befolgen die getroffenen Vereinbarungen und die Anweisungen aller Aufsichtspersonen sowie all jener, die als Externe in die jeweiligen Veranstaltungen bzw. Projekte eingebunden sind.
- Die Schülerinnen und Schüler hantieren nicht mit Geräten, zu deren Bedienung sie nicht berechtigt sind, versuchen Geräte, die nicht mehr funktionieren, nicht selbst zu reparieren, steigen nicht auf Bänke, Kästen, Leitern…, greifen nicht ohne Erlaubnis zu Putzmitteln und anderen gefährlichen Flüssigkeiten und bewegen sich im Schulareal in einem angemessenen Tempo.
- Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung, indem sie sich so verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht in Gefahr bringen. Nicht korrektes Verhalten von Mitschülern und Mitschülerinnen wird umgehend den Aufsichtspersonen gemeldet.
- Die Schülerinnen und Schüler tragen die den jeweiligen Umständen entsprechende Kleidung und das entsprechende Schuhwerk und erscheinen bei besonderen Anlässen und Projekten mit der vorgeschriebenen Ausrüstung.
- Allergien, Krankheiten, verpflichtende Medikamenteneinnahmen sind der Schule bzw. den Lehrpersonen schriftlich mitzuteilen.
- Die Schülerinnen und Schüler bringen keine gefährlichen Gegenstände (Messer, Feuerzeuge, Knallfrösche und Feuerwerkskörper…) in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mit.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler weisen diese immer wieder auf die oben genannten Bestimmungen hin und besprechen mit diesen vor besonderen Anlässen und Projekten die von der Schule bzw. den Lehrpersonen mitgeteilten Verhaltensregeln. Dabei werden auch mögliche Gefahrenquellen angesprochen.