Regeln für das
Zusammenleben

Disziplinarordnung

In jeder Gemeinschaft gelten gewisse Regeln. Auch in der Schule brauchen wir Richtlinien für das Zusammenleben. Sie geben uns Orientierung, Sicherheit und das Gefühl zusammen zu gehören.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung erfahren die Schülerinnen und Schüler geeignete pädagogische Maßnahmen, die der Einsicht, der Selbstreflexion, der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und dem Aufbau einer respektvollen Haltung gegenüber Mitmenschen und Umwelt dienen.

Disziplinarmaßnahmen berücksichtigen die persönliche Lage, in der sich der Schüler /die Schülerin befindet. Grundsätzlich ist der erste Schritt immer das Gespräch mit den Betroffenen.

Die für den Schüler / die Schülerin zu tragenden Konsequenzen sollen möglichst unmittelbar sowie im logischen Zusammenhang zum Regelverstoß erfolgen. Sie sind immer zeitlich begrenzt. Notwendige kurzzeitige Ausschlüsse aus der Lerngruppe dürfen nur unter Aufsicht erfolgen. Nach Möglichkeit erhält der Schüler / die Schülerin die Gelegenheit zu einer Wiedergutmachung.

Maßnahmenkatalog:
Sollten sich trotz pädagogischen Bemühens grobe Verstöße gegen die interne Schulordnung ergeben, so orientieren sich die Disziplinarmaßnahmen an folgendem Maßnahmenkatalog.

Die Schlichtungskommission des Sprengels orientiert sich bei ihren Schlichtungsversuchen an dieser Disziplinarordnung sowie an der Schüler- und Schülerinnencharta.

Selbständigkeit und Eigenverantwortung

Wir als Schule fördern den Aufbau von Selbständigkeit und Eigenverantwortung

Damit Selbständigkeit und Eigenverantwortung wachsen können, übertragen wir unseren Schülerinnen und Schülern – zunehmend nach Alter und Entwicklungsstand  – mehr Verantwortung für das eigene Lernen.

Wir muten unseren Schülerinnen und Schülern in immer größerem Ausmaß zu, selbständig ihre Arbeit zu planen und durchzuführen. Dabei organisieren sie sich zunehmend selbst – sie beschaffen selbst die notwendigen Unterlagen und Informationen, recherchieren allein oder in kleinen Gruppen in der Bibliothek, im Computerraum, an den verschiedenen Arbeitsplätzen im Schulareal, arbeiten selbständig an Projekten, führen selbständig Experimente durch und bereiten die Umgebung bzw. die Materialien und Geräte vor, die sie für eventuelle Präsentationen brauchen. d.h., neben der Arbeit im Klassenverband, unter Aufsicht der verantwortlichen Lehrperson, arbeiten die Schülerinnen und Schüler fallweise und zeitlich begrenzt alleine oder in kleinen Gruppen an anderen Orten im Schulareal, wenn

  • das von der Lehrperson angeregt wurde,
  • das fachlich und pädagogisch sinnvoll und notwendig erscheint,
  • die Schülerinnen und Schüler auf eventuelle Gefahren und ein entsprechendes Verhalten durch die Lehrperson hingewiesen wurden  und
  • eine ständige indirekte und zeitweise direkte Aufsicht gewährleistet ist.

Auch bei größeren Projekten und schulbegleitenden Veranstaltungen wird den Schülerinnen und Schülern – immer dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend – zunehmend mehr Verantwortung übertragen.

Damit die Sicherheit jeder Schülerin/jedes Schülers gewährleistet werden kann, sind ein entsprechendes Verhalten und eine aktive Teilnahme am eigenen und gemeinsamen Sicherheitsmanagement von Seiten der Schüler und Schülerinnen erforderlich.

Die Schüler und Schülerinnen haben die Pflicht, die nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Bestimmungen sowie die in der Schulordnung und in den Hinweisen zu den Ausflügen, Lehrfahrten, Sport- und Projekttagen… enthaltenen Regeln und Anweisungen zu befolgen.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Die Schülerinnen und Schüler befolgen die getroffenen Vereinbarungen und die Anweisungen aller Aufsichtspersonen sowie all jener, die als Externe in die jeweiligen Veranstaltungen bzw. Projekte eingebunden sind.
  • Die Schülerinnen und Schüler hantieren nicht mit Geräten, zu deren Bedienung sie nicht berechtigt sind, versuchen Geräte, die nicht mehr funktionieren, nicht selbst zu reparieren, steigen nicht auf Bänke, Kästen, Leitern…, greifen nicht ohne Erlaubnis zu Putzmitteln und anderen gefährlichen Flüssigkeiten und bewegen sich im Schulareal in einem angemessenen Tempo.
  • Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung, indem sie sich so verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht in Gefahr bringen. Nicht korrektes Verhalten von Mitschülern und Mitschülerinnen wird umgehend den Aufsichtspersonen gemeldet.
  • Die Schülerinnen und Schüler tragen die den jeweiligen Umständen entsprechende Kleidung und das entsprechende Schuhwerk und erscheinen bei besonderen Anlässen und Projekten mit der vorgeschriebenen Ausrüstung.
  • Allergien, Krankheiten, verpflichtende Medikamenteneinnahmen sind der Schule bzw. den Lehrpersonen schriftlich mitzuteilen.
  • Die Schülerinnen und Schüler bringen keine gefährlichen Gegenstände (Messer, Feuerzeuge, Knallfrösche und Feuerwerkskörper…) in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mit.

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler weisen diese immer wieder auf die oben genannten Bestimmungen hin und besprechen mit diesen vor besonderen Anlässen und Projekten die von der Schule bzw. den Lehrpersonen mitgeteilten Verhaltensregeln. Dabei werden auch mögliche Gefahrenquellen angesprochen.

Verhaltensregeln im Unterricht und bei Unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen
  • Die Schüler und Schülerinnen müssen sich strikt an alle Anweisungen der Lehrpersonen, Experten und Aufsichtspersonen halten.
  • Die Schüler und Schülerinnen dürfen sich nicht in Gefahrenzonen begeben, auf die sie die Lehrpersonen aufmerksam gemacht haben.
  • Das Verhalten muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein: auf der Straße gelten die Verkehrsregeln, in Verkehrsmitteln die dortigen Verhaltensregeln, im Schwimmbad die Baderegeln, in der Bibliothek die Bibliotheksregeln, im Museum die Museumsregeln…
  • Die Schüler und Schülerinnen dürfen sich zu keinem Zeitpunkt ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrpersonen von der Gruppe entfernen.
  • Die Schüler und Schülerinnen dürfen niemals körperliche Gewalt gegenüber Dritten anwenden und alles weitere, was andere verletzt.
  • Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände (Taschenmesser, Spray, Knallkörper...) mitgebracht werden.
  • Es dürfen keine Wertgegenstände (elektronische Geräte, Handy…) mitgeführt werden.
  • Wir begegnen Menschen, Dingen und der Natur respektvoll.

Bei Nichtbeachtung der oben angeführten Verhaltensregeln greifen die in der Disziplinarordnung festgelegten Disziplinarmaßnahmen.

Für Lehrpersonen ist es selbstverständlich, die Aufsichtspflicht mit Sorgfalt wahrzunehmen.
Die Eltern sind während der Schulzeit von der Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern entbunden, die Erziehungspflicht kann hingegen nicht abgelegt oder übergeben werden. Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine Erziehung zukommen zu lassen, die unrechtmäßigen Handlungen vorbeugen soll.

Diese Verhaltensregeln werden mit den Schülern und Schülerinnen besprochen und im Klassenraum ausgehängt. Die Eltern werden davon in Kenntnis gesetzt.
Bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen oder aus aktuellem Anlass werden die Schüler und Schülerinnen an die Verhaltensregeln erinnert und auf evtl. Gefahren aufmerksam gemacht.
Jede Schule kann die Verhaltensregeln im Bedarfsfall ergänzen.