Zusammenarbeit
Elternhaus und Schule

Elternversammlungen

In den ersten Schulwochen - spätestens bis Ende September - wird die erste Elternversammlung von Seiten der Schule einberufen.

Empfohlene Tagesordnungspunkte:

  • Wahl der Elternvertreter und -Vertreterinnen im Klassenrat
  • Organisation der Elternsprechtage
  • Besprechung der gemeinsamen Erziehungsziele
  • Jahresziele für den Kern-Wahlpflicht- und Wahlbereich
  • Leitbild, Schüler- und Schülerinnencharta, Schulordnung, Disziplinarordnung..
  • Planen gemeinsamer Initiativen: Feste, Feiern, Projekte, Ausflüge ...

Im Laufe des Schuljahres können weitere Elternabende - auch von Seiten der Eltern - einberufen werden. In einem Protokoll werden die Ergebnisse des jeweiligen Elternabends schriftlich festgehalten.

Zusammenarbeit Elternhaus und Schule

Eine wichtige Voraussetzung für eine anerkannte und erfolgreiche Schule ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, die aus der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder erwächst. Partnerschaftlicher Umgang und regelmäßige Gespräche fördern die Kooperation. Unsere Schule bemüht sich um gute, durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung geprägte Kontakte zu den Eltern und schafft Situationen, in denen sich die Eltern aktiv und mitverantwortlich am Schulleben beteiligen können.

Sie wirken in den folgenden Gremien mit: Klassenrat, Schulrat, Elternrat, Schlichtungskommission.

Die konstruktive Einbindung bei der Konkretisierung des Schulprogramms vertieft das gegenseitige Vertrauen und erleichtert den Eltern die Identifikation mit der Schule. Häufigkeit und Form der Zusammenarbeit richten sich nach individuellen und organisatorischen Bedürfnissen.

Folgende Initiativen stützen die Zusammenarbeit:

  • Elternversammlungen auf Klassenebene
  • Elternabend mit thematischem Schwerpunkt auf Schulebene
  • Klassenrat mit Eltern
  • Elternrat auf Sprengelebene
  • Allgemeine Elternsprechtage
  • individuelle Elternsprechstunden
  • Eltern als Experten
  • gemeinsame Feste, Feiern und Ausflüge
  • Elternbesuche in der Schule
  • gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen
  • Evaluation mit Einbezug der Eltern
  • gemeinsame Initiativen
  • Absprachen bei Kindern mit besonderem Förderbedarf
  • gemeinsame Sitzungen mit Therapeut/innen, Psychologen...