Unsere
Mitbestimmungsgremien

Der Schulrat

Der Schulrat setzt sich aus vierzehn Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Vertreterinnen / Vertretern der Lehrpersonen, sechs Vertretern / Vertreterinnen der Eltern, der Schulführungskraft sowie der Leiterin des Schulsekretariates, die zugleich die Interessen des Verwaltungspersonals der Schule vertritt. Einer der sechs Sitze des Lehrpersonals ist einem Vertreter einer Vertreterin der Zweiten Sprache vorbehalten.

Mit Beschluss des Schulrates können zwei schulexterne Mitglieder kooptiert werden, die über besondere Fachkenntnisse verfügen oder Verbindungen zwischen der Schule und der Arbeitswelt herstellen können.
Der / die Vorsitzende des Schulrates wird aus den Vertretern / Vertreterinnen der Eltern gewählt.
Mit beratender Funktion können zur Teilnahme an den Sitzungen des Schulrates jene Fachleute eingeladen werden, die mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen Aufgaben und als Berufsberater und Berufsberaterinnen im Bereich der Schule wirken.
Der Schulrat bleibt für drei Schuljahre im Amt.
Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im Besonderen nachstehende Aufgaben:

  • er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Schulprogramms fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Entwurf des Schulprogramms,
  • er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
  • er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, der auf sechs oder fünf Unterrichtstage aufgeteilt ist; er bestimmt auch den Organisationsplan der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten,
  • er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Elternrates fest, beschließt auf dessen   Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
  • er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.


Der Schulrat ist weiters zuständig für die Festsetzung der Beiträge zu Lasten der Schüler und Schülerinnen.

DER SCHULRAT


Mitglieder Schuljahr 2020/21 - 2022/23
Edith RabanserDirektorin
Widmann Gerd Sekretär
Crepaz AstridVorsitzende
Wieser RenateStellvertr.  Vorsitzende
Profanter ElisabethLehrperson
Fink AlexandraLehrperson
Gamper JudithLehrperson
Schenk ManuelaLehrperson
Brugger DorotheaLehrperson
Senoner TheoLehrperson
Crepaz Astrid (Klausen)Eltern
Fink Martina (Klausen)Eltern
Rabanser Angelica  (Lajen Dorf)Eltern
Gasser Angelika (Albions)Eltern
Wieser Renate  (Villnöß/St. Peter)Eltern
Erlacher Elmar  (Villnöß/Teis)Eltern
Das Lehrer- und Lehrerinnenkollegium

Das Lehrer- und Lehrerinnenkollegium setzt sich aus den planmäßigen und außerplanmäßigen Lehrpersonen zusammen, die an der Schule Dienst leisten; den Vorsitz führt die Schulführungskraft. An den Sitzungen des Lehrer- und Lehrerinnenkollegiums nehmen, ohne Stimmrecht, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen für Integration teil. Zu den Sitzungen des Lehrer- und Lehrerinnenkollegiums können ebenso der/die Vorsitzende des Schulrates sowie der/die Vorsitzende des Elternrates eingeladen werden; sie nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil.

Das Lehrer- und Lehrerinnenkollegium hat nachstehende Befugnisse und Aufgaben:

  • es fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit,
  • es legt dem Schulrat den Entwurf des Schulprogramms vor und legt Flexibilitätskriterien für die Umsetzung der im Schulprogramm enthaltenen Ziele fest,
  • es beschließt den Jahrestätigkeitsplan,
  • im Sinne des LKV/2001 legt es in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schulprogramms die Aufgabenbereiche der Koordinatoren und Koordinatorinnen  fest, beschreibt die notwendigen beruflichen Kompetenzen sowie die Voraussetzungen und Modalitäten für die Verleihung der Aufträge und definiert deren Dauer ebenso wie die Maßstäbe und Termine für die Bewertung der Ergebnisse,
  • es bewertet periodisch den gesamten Ablauf der Unterrichtstätigkeit, um dessen Wirksamkeit hinsichtlich der geplanten Richtlinien und Ziele festzustellen, und schlägt, wenn nötig, Maßnahmen zur Verbesserung des Schulbetriebes vor,
  • es trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel,
  • es plant und beschließt im Rahmen der eigenen Befugnisse Fortbildungsinitiativen sowie Schulversuche,
  • es prüft die Fälle geringen Lernerfolges oder auffälligen Verhaltens von Schülern und Schülerinnen mit dem Ziel, die Hilfen für eine bestmögliche schulische Förderung zu ermitteln; dies erfolgt auf Initiative des Klassenrates, der zuvor die Fachleute, die mit sozialen, psychopädagogischen und ärztlichen Aufgaben ständig im Bereich der Schule wirken, sowie die betroffenen Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter /Vertreterinnen der betroffenen Schüler anhört,
  • es setzt sich mit den ans Lehrer- und Lehrerinnenkollegium gerichteten Vorschlägen und Anträgen des Elternrates auseinander.


Die Vorbereitungsarbeiten für die Wahrnehmung der Befugnisse gemäß Absatz 3 können auch in eigenen Arbeitsgruppen ausgeführt werden, die von der Schulführungskraft eingesetzt werden.

Der Klassenrat

Der Klassenrat setzt sich aus den Lehrpersonen jeder einzelnen Klasse und aus zwei Vertretern / Vertreterinnen der Eltern zusammen. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft oder eine von ihr beauftragte Lehrperson der Klasse. An den Sitzungen des Klassenrates nehmen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration, ohne Stimmrecht, teil.

  • Der Klassenrat hat die Aufgabe, Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit auszuarbeiten, Fürsorgeinitiativen vorzuschlagen und den gegenseitigen Kontakt zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülerinnen und Schülern zu fördern und zu vertiefen. Anlässlich der Vorstellung und Diskussion des Erziehungsplanes der Schule, bei der Planung und Vorbereitung besonderer Projekte für die Klasse und in den von der Schulordnung festgelegten Fällen, werden zur Sitzung des Klassenrates alle Eltern eingeladen.
  • Bei alleiniger Anwesenheit der Lehrpersonen und der Schulführungskraft sind die Klassenräte für die Koordinierung der Unterrichtstätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit, für die Verifizierung der Unterrichtstätigkeit sowie für die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen in den Jahresabschnitten und am Jahresschluss zuständig. An den Sitzungen der Klassenräte nehmen, ohne Stimmrecht, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration teil, wenn entsprechende Tätigkeiten und Beurteilungen Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreffen.
  • Die Klassenräte von Parallelklassen oder Klassenzügen einer Schulstelle, Außenstelle oder Außensektion können zu gemeinsamen Sitzungen einberufen werden.

Elternvertreter der Grundschule Klausen

Elternvertreter der Grundschule Gufidaun

Elternvertreter der Grundschule Lajen

Elternvertreter der Grundschule Albions

Elternvertreter der Grundschule Ried

Elternvertreter der Grundschule St. Peter-Lajen

Elternvertreter der Grundschule St. Peter-Villnöß

Elternvertreter der Grundschule St. Magdalena

Elternvertreter der Grundschule Teis

Der Elternrat

In jedem Schulsprengel ist der Elternrat eingesetzt. Er setzt sich aus den Elternvertretern und Elternvertreterinnen zusammen, die in die Klassenräte gewählt sind.

  • Der Elternrat kann Untergruppen für die einzelnen Schulstellen, Außenstellen oder Außensektionen, Schulstufen oder Schultypen einsetzen.
  • Der Elternrat erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes, die dem zuständigen Organ der Schule unterbreitet werden. Er macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus"; er kann sich zu allen sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei den Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen; er erarbeitet sein eigenes Arbeitsprogramm für die Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden.
  • Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden / die Vorsitzende und die Vertretung in das Landeskomitee der Eltern. Er arbeitet an der Durchführung der Wahl der Elternvertreter und Elternvertreterinnen in den Schulrat mit.
  • Die Elternvertreter und Elternvertreterinnen im Schulrat und der Vertreter / die Verrtreterin im Landeskomitee der Eltern gehören für die gesamte Amtsdauer dieser Gremien auch dem Elternrat an; sie verfallen von diesen Gremien, sobald keines ihrer Kinder mehr die betreffende Schule besucht.


DER ELTERNRAT


AUSSCHUSS DES ELTERNRATES
Schuljahr 2020/21 - 2022/23
Prader Johanna      Klausen (Vorsitzende)
Brunner BrigitteSt. Peter/ Villnöß
Maria PlankGufidaun
Baur Petra  Lajen/Haupt
Mulser AnitaLajen/Albions
Tschigg BettinaLajen/Ried
Baur Marlies Lajen/St. Peter
Fink StefanieVillnöß/St. Magdalena
Erlacher Elmar  Teis
Erlacher ElmarVertreter im Landesbeirat der Eltern
Das Komitee zur Dienstbewertung der Lehrpersonen

Die Mitglieder des Komitees werden vom Lehrer- und Lehrerinnenkollegium aus seiner Mitte gewählt.

  • Das Komitee bewertet nach Anhören des Berichtes der Schulführungskraft den von den Lehrpersonen während der Probezeit geleisteten Dienst. Außerdem nimmt es eine Dienstbewertung immer dann vor, wenn die betroffene Lehrperson darum ersucht.
  • Das Komitee bleibt drei Jahre im Amt. Ihm gehören drei Lehrpersonen als wirkliche Mitglieder und drei Lehrpersonen als Ersatzmitglieder an. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft.


DAS DIENSTBEWERTUNGSKOMITEE

Mitglieder Schuljahr 2020/21 - 2022/23
Edith Rabanser Direktorin
Aichner Paula
Delueg Helene
Messner Patrizia
Senettin Francesca
Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission setzt sich aus zwei Vertreterinnen / Vertretern der Eltern, zwei Lehrpersonen und der Schulführungskraft zusammen. Den Vorsitz führt eine Vertretung der Eltern. Die Kommission ist auf 3 Jahre gewählt.

  • Die Schlichtungskommission hat die Aufgabe, Rekurse gegen Disziplinarmaßnahmen zu behandeln.
  • Sie unternimmt aufgrund der Stellungnahme der betroffenen Parteien einen verpflichtenden Schlichtungsversuch zwischen den Eltern und der Lehrperson, welche die Disziplinarmaßnahme verhängt hat.
  • Bei Misslingen des Schlichtungsversuches entscheidet die Kommission über den Rekurs. Die Rekursfrist beläuft sich auf fünf Tage. (Beschluss des Schulrates vom 31-10-03)
  • Die Schlichtungskommission entscheidet auch über die Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzung der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule.
  • Die Arbeitsweise der Schlichtungskommission ist in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt.


DIE SCHLICHTUNGSKOMMISSION

Mitglieder Schuljahr 2020/21 - 2022/23
Edith Rabanser Direktorin
Fischnaller SofiaLehrperson
Mantinger ElisabethLehrperson
Mair EvelynEltern
Mulser AnitaEltern
Brugger DorotheaErsatz - Vizedirektorin
Daberto DagmarErsatz - Lehrperson
Prader Manuela Ersatz - Lehrperson
Kerschbaumer IngridErsatz - Eltern
Krapf EvelynErsatz - Eltern