Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten
Der Südtiroler Landtag hat mit dem Gesetz Nr. 1/2015 festgelegt, dass auf Antrag der Eltern die Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten in der Pflichtquote möglich ist. Dadurch verringert sich die Pflichtunterrichtszeit für die betreffenden Schülerinnen und Schüler. Der Antrag der Eltern um Anerkennung außerschulischer Bildungstätigkeiten ist alljährlich innerhalb 15. September eines jeden Jahres an die Grundschuldirektion Klausen I zu stellen.
Der Schulrat des Grundschulsprengels Klausen I hat zur Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote (Musikschulbesuch, Sport …) einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nachstehend die wichtigsten Informationen:
Die Pflichtquote ist Teil des verpflichtenden Unterrichts und beinhaltet unterschiedliche Angebote in den einzelnen Schulfächern und fächerübergreifenden Bereichen, in Form von Projekttagen, Projektwochen und anderen Organisationsformen für Schülerinnen und Schüler der 2. bis 5. Klasse.
Zeitliche Festsetzung der Pflichtquote an den einzelnen Schulen:
Klausen | Mittwoch von 11:35 - 12:35 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
Gufidaun | Donnerstag von 10:35 – 11:35 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
Lajen | Mittwoch von 11:40 Uhr bis 12:40 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
Albions | Donnerstag von 14:35 - 15:35 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
Ried | Donnerstag von 13:35 – 15:35 Uhr 2. Semester Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
St. Peter/Lajen | Dienstag von 13:35 – 15:35 Uhr 2. Semester Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
St. Peter/Villnöß | Mittwoch von 11:50 – 12:50 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
St. Magdalena | Mittwoch von 11:35 - 12:35 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
Teis | Donnerstag von 10:35 - 11:35 Uhr Zusätzlich wird die Pflichtquote mit einem Projekt abgedeckt. |
Schülerinnen und Schülern wird für Tätigkeiten an den Musikschulen des Landes oder bei anderen akkreditierten außerschulischen Bildungsträgern eine Unterrichtsbefreiung von der Pflichtquote im Ausmaß von maximal 34 Stunden bzw. Unterrichteinheiten pro Jahr gewährt. Dabei kann gewählt werden, ob das Kind entweder ganzjährig von einer Einheit des Wahlpflichtbereiches fehlen soll oder aber von zwei Einheiten der Pflichtquote ab dem zweiten Semester bzw. an den von der Schule festgelegten Projekttagen/Projektwochen.
Die ausgelagerten Kurse müssen ein Mindestangebot von 34 Einheiten aufweisen und sollten an Unterrichtstagen stattfinden.
Für die betroffenen Schülerinnen/Schüler besteht die Pflicht, diese anerkannten außerschulischen Bildungstätigkeiten regelmäßig zu besuchen. Sollte die Schülerin/der Schüler die Teilnahme am außerschulischen Angebot willentlich abbrechen oder abbrechen müssen (z.B. Sportverletzung), muss der jeweilige Träger der außerschulischen Bildungstätigkeit unverzüglich die Schule informieren. Die betroffenen Kinder besuchen dann wieder die Pflichtquote an der Schule.
Die Schule vergütet keine Gebühren oder Mitgliedesbeiträge für den Besuch der außerschulischen Bildungsangebote, auch die Schülerversicherung kann im Falle eines Unfalles dann nicht beansprucht werden.
Für die außerschulischen Bildungsangebote wird im Bewertungsbogen der Schülerinnen/Schüler keine Bewertung eingetragen.
Wenn Schülerinnen/ Schüler für den Besuch von anerkannten Bildungstätigkeiten der Musikschulen des Landes vom Unterricht freigestellt sind und ihr Unterrichtstag deswegen vorzeitig endet, verlassen sie die Schule nach den gleichen Regeln und Bedingungen wie beim üblichen Unterrichtsende. Die Schule hat in diesen Fällen keine zusätzliche Aufsichtspflicht und der öffentlichen Hand dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Für den Zeitraum der Unterrichtsbefreiung übernehmen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung und die Aufsicht über ihr Kind.
______________________________
Die Musikschulen des Landes gelten kraft Gesetz als anerkannte (akkreditierte) Bildungsträger, während alle anderen Verein/Organisationen und Verbände bei der jeweiligen Schule um Anerkennung ihrer Bildungstätigkeit ansuchen müssen.
Musikschule
Die Musikschule Klausen/Seis und der Grundschulsprengel Klausen I arbeiten seit vielen Jahren in der Pflichtquote (Singen - Grundschule Lajen) und im Wahlbereich (musikalische Früherziehung – Grundschule Teis) zusammen. Diese Zusammenarbeit wird jedes Schuljahr neu vereinbart.
Selbstverständlich werden ebenso alle weiteren Bildungstätigkeiten (Instrumentalunterricht, …) die bei einer Musikschule des Landes besucht werden, anerkannt.
Andere außerschulische Bildungsträger
Die Schule kann auch Bildungstätigkeiten der Schülerinnen/Schüler bei außerschulischen Bildungsträgern anerkennen. Dazu ist von den Vereinen, Verbänden und Organisationen ein Antrag um Akkreditierung an die Grundschuldirektion Klausen I zu stellen. Der Schulrat wird den Antrag prüfen. Dabei werden folgende Kriterien, wie im Beschluss der Landesregierung Nr. 721 vom 16.06.2015 festgelegt, berücksichtigt:
a) Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Grundschule und mit den Rahmenrichtlinien des Landes;
b) Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus, Organisationsform und eventueller Zugehörigkeit zu einer größeren Organisation;
c) Mehrjährige Tätigkeit mit Kindern im Grundschulalter im entsprechenden Bildungsbereich im Einzugsgebiet des Schulnetzwerkes Klausen;
d) Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeit und deren Qualifikation;
e) Eventuelle bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Schulen des Grundschulsprengels Klausen I.
Die Anträge um Akkreditierung sind alljährlich innerhalb 31. März zu stellen. Im Anschluss daran befindet der Schulrat darüber, ob das außerschulische Bildungsangebot im darauf folgenden Schuljahr (ab September) anerkannt wird. Die Antragsteller werden schriftlich über die Beschlussfassung des Schulrates informiert.
Eine Landesliste der anerkannten außerschulischen Bildungstätigkeiten mit Angabe der akkreditierten Bildungsträger wird auf der Webseite des GSP Klausen I www.klausen1.it veröffentlicht und ajourniert. Alle aufgelisteten Organisationen müssen im Grundschulsprengel Klausen I getrennt um Akkreditierung ansuchen.
Die von der Schule anerkannten außerschulischen Bildungsträger führen selbst ein Anwesenheitsregister über die eingeschriebenen Schülerinnen/Schüler und melden der Schule regelmäßig die Anzahl der Absenzen. Innerhalb 31. Mai jeden Jahres bestätigen die von der Schule anerkannten außerschulischen Bildungsträger das Ausmaß der effektiven Teilnahme der Schülerinnen/Schüler an den jeweiligen Bildungstätigkeiten (Bestätigung des Besuchs der außerschulischen Bildungsangebote).