- Allgemeine Bestimmungen
- Organisation
- Aufträge für Beratung und Mitarbeit
- Personal
- Wettbewerbe
- Performance
- Kontrollierte Körperschaften
- Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
- Maßnahmen
- Kontrollen in Unternehmen
- Ausschreibungen und Verträge
- Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
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- Immobilien und Vermögensverwaltung
- Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
- Dienste und Leistungen der Verwaltung
- Zahlungen der Verwaltung
- Öffentliche Bauten
- Planung und Raumordnung
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- Konventionierte private Sanitätsstrukturen
- Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle
- Weitere Inhalte
- PNRR
Transparente Verwaltung
Laut Art. 10 des GVD Nr. 33/2013 hat jede öffentliche Verwaltung, also auch jede Schule, ein „Programm für die Transparenz und Integrität“ mit jeweils dreijähriger Laufzeit zu erstellen. Dieses Programm wurde vom Schulrat des Grundschulsprengel Klausen I am 03.09.2014 beschlossen. Mit diesem Programm werden Initiativen zur Gewährleistung eines angemessenen Transparenzstandards definiert.
Durch die Veröffentlichung des Programms auf der Homepage der Schule wird die Verbreitung dieser Initiativen sichergestellt.
Die Direktorin des Schulsprengels ist als Transparenzbeauftragte für die Veröffentlichung und für die Aktualisierung aller veröffentlichungspflichtigen Daten laut Transparenz- und Integritätsprogramm verantwortlich.