Ministerialverordnung zu den Wahlen des Obersten Schulrates
Die Wahlen des Obersten Schulrates finden am Dienstag, 07.05.2024 statt und werden mit Ministerialverordnung vom 05.12.2023 festgelegt. Der Oberste Schulrat ist ein Kollegialorgan auf Staatsebene mit beratender Funktion für das Ministerium für Unterricht und Verdienst. Eines der 36 Mitglieder vertritt die deutschsprachigen Schulen des Landes und wird von diesen gewählt.